Kaufleute für Büromanagement (IHK) sind in Unternehmen und Betrieben unterschiedlicher Größe in der privaten Wirtschaft und im Öffentlichen Dienst tätig. Sie unterstützen betriebliche Prozesse und bearbeiten daraus entstehende Fachaufgaben. Sie verfügen über mindestens zwei vertiefte Qualifikationen in den Bereichen: Auftragssteuerung und -koordination; kaufmännische Steuerung und Kontrolle; kaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen, Einkauf und Logistik; Marketing und Vertrieb; Personalwirtschaft; Assistenz und Sekretariat; Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement; Verwaltung und Recht sowie öffentliche Finanzwirtschaft.
Externenprüfung – Kaufleute für Büromanagement (IHK)
- Externenprüfung
- Jederzeit
- 6 Monate Vollzeit, 9 Monate Teilzeit
- IHK-Berufsabschluss
Start der Weiterbildung Jederzeit
Zu den Aufgaben zählen Organisieren, Koordinieren, Durchführen und Reflektieren bürowirtschaftlicher sowie projekt- und auftragsbezogener Abläufe, Kooperieren und Kommunizieren mit internen und externen Partnern, Recherchieren, Aufbereiten und Präsentieren von Daten sowie Informationen, Erstellen schriftlicher Dokumente, Gestalten und Dokumentieren von Kundenbeziehungen, Bearbeiten von Beschaffungsvorgängen, Unterstützen und Dokumentieren personalbezogener Aufgaben, Anwenden von Buchungssystemen und Instrumenten des Rechnungswesens, Einhalten von Datenschutz und Datensicherheit, Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen, Berücksichtigen von rechtlichen Vorgaben, Anwenden einer Fremdsprache.
Quelle: BIBB – Bundesinstitut für Berufsbildung
Externenprüfung – Kaufleute für Büromanagement (IHK) - Weiterbildung
Unsere Weiterbildungen sind eine Investition in die eigene Zukunft. Durch sie erweiterst du dein Wissen und deine Fähigkeiten und verbesserst so deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Worauf wartest du noch?
6 Monate Vollzeit, 9 Monate Teilzeit
IHK-Berufsabschluss
> 4 1/2 Jahre Berufserfahrung und Zulassung der zuständigen Kammer
Bundesweit online mit fachqualifizierten Dozenten
Über Bildungsgutschein der Arbeitsagenturen und JobCenter (§ 81 SGB III), Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften und Knappschaften. Erhalte hier mehr Informationen.