Umschulung – Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistungen (IHK)

Die Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistungen (IHK) wissen, wie man zum Beispiel Waren rund um den Globus transportiert, sie auf ihren Wegen überwacht und dafür sorgt, dass alles pünktlich und sicher am Zielort ankommt. Die Transportprofis tüfteln mit ihren Computerprogrammen die günstigsten Wege per Lkw, Bahn, Flugzeug oder Schiff aus, sie verzahnen in ihren Logistik-Konzepten Wege und Waren so, dass Maschinenteile aus verschiedenen Ländern pünktlich und richtig in genau der Produktionshalle landen, wo sie landen und zu einem funktionierenden Ganzen zusammengesetzt werden sollen.

Start der Weiterbildung 10.03.2025

Englisch ist im Logistikbereich meist Voraussetzung. Außerdem sollte man schnell und flexibel arbeiten können, gerne organisieren und planen. Bei Stress gelassen bleiben und kontaktfreudig sein sind ebenfalls gute Voraussetzungen für den Beruf.
In der Ausbildung geht es um Verkehrsmittel und -wege, um Leistungen, Preise, Gesetze und Geschäftsbedingungen im Lager -und Umschlagsgeschäft, um Kosten, Logistikkonzepte, Speditionsverträge, Rechnungswesen und Haftungsfragen.
Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistung arbeiten vor allem in Speditionsbetrieben und Transportunternehmen. Auch in Lagerunternehmen sind sie zu Hause.

Quelle: IHK Köln

Umschulung – Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistungen (IHK) - Weiterbildung

Unsere Weiterbildungen sind eine Investition in die eigene Zukunft. Durch sie erweiterst du dein Wissen und deine Fähigkeiten und verbesserst so deine  Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Worauf wartest du noch?

Kaufleute für Spedition und Logistikleistungen
Kaufleute für Spedition und Logistikleistungen
24 Monate in Vollzeit, 36 Monate in Teilzeit
IHK-Berufsabschluss
Deutschkenntnisse mindestens Level B 2, mind. Hauptschulabschluss oder vergleichbar
Präsenzunterricht mit fachqualifizierten Dozenten im Tagespendelbereich Bonn und/oder Online
Über Bildungsgutschein der Arbeitsagenturen und JobCenter (§ 81 SGB III), Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften und Knappschaften. Erhalte hier mehr Informationen.
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