Ausbildereignungsprüfung (AEVO)

Zielgruppe für die Ausbildereignungsprüfung (AEVO) sind Personen, die als Ausbilder in einem Unternehmen oder als Dozent im Weiterbildungsbereich tätig sein wollen und sich zu diesem Zweck auf die Ausbildereignungsprüfung vor der IHK vorbereiten.

Lernziele
In dem Lehrgang „Ausbildung der Ausbilder AEVO“ lernen die Teilnehmenden

  • Arbeitsgruppen zu moderieren
  • Diskussionen zu leiten
  • Wertvolle Soft Skills und pädagogische Schlüsselqualifikationen zu vermitteln
  • alle rechtlichen, pädagogischen und methodischen Grundlagen
  • Vorbereitung auf die Arbeit mit Auszubildenden im Unternehmen

Lerninhalte

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen
  • Rechtsgrundlagen

Start der Weiterbildung nach Rücksprache mit uns

Mit kaufmännischen Qualifikationen werden Sie für alle Bereiche der Wirtschaft qualifiziert. Diese umfassen Kenntnisse in den Bereichen Buchhaltung, Controlling und Finanzwesen. Diese Weiterbildungen sind sehr wichtig, um in der heutigen Zeit zu bestehen. Durch eine fundierte Ausbildung können Sie sich perfekt auf Ihre angestrebte Laufbahn vorbereiten und die notwendigen Kenntnisse erwerben. Kaufmännische Qualifikationen geben Ihnen die Möglichkeit, beruflich erfolgreich zu sein und Ihre Karriereziele zu erreichen. und Vertrieb. Kaufmännische Qualifikationen sind die perfekte Grundlage für eine erfolgreiche Karriere im Unternehmen.

Ausbildereignungsprüfung (AEVO) - Weiterbildung

Unsere Weiterbildungen sind eine Investition in die eigene Zukunft. Durch sie erweiterst du dein Wissen und deine Fähigkeiten und verbesserst so deine  Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Worauf wartest du noch?

Ausbildereignungsprüfung (AEVO)
Ausbildereignungsprüfung (AEVO)
40 UE
Teilnehmerzertifikat
Freude am Ausbilden
Bundesweit online mit fachqualifizierten Dozenten
Über Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit und JobCenter (§ 45 SGB III), Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften und Knappschaften. Erhalte hier mehr Informationen.
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