Physiotherapeut
Ausländische Fachkräfte, welche in Deutschland als Physiotherapeuten erwerbstätig werden möchten, erhalten in der Regel einen Defizitbescheid nach § 17a Aufenthaltsgesetz. Dieser kann durch einen Anpassungslehrgang ausgeglichen werden. Der Anpassungslehrgang führt dann zur Erlangung der Berufsbezeichnung „Physiotherapeutin/Physiotherapeut“ und damit zu einer Berufserlaubnis.