Modulare Berufsanerkennung für Physiotherapeuten
Der Anpassungslehrgang richtet sich an ausländische Fachkräfte, die in ihrem Heimatland eine Ausbildung zum Physiotherapeuten absolviert haben und ihren Beruf nun in Deutschland ausüben wollen.
Ausländische Fachkräfte, die in Deutschland als Physiotherapeut erwerbstätig werden möchten, erhalten in der Regel einen Defizitbescheid nach § 17a Aufenthaltsgesetz. Dieser kann durch einen Anpassungslehrgang ausgeglichen werden. Der Anpassungslehrgang führt dann zur Erlangung der Berufsbezeichnung „Physiotherapeut“ und damit zu einer Berufserlaubnis.
Es wird ein handlungsorientierter Unterricht im blended learning durchgeführt. Die berufliche Handlungskompetenz von Physiotherapeuten setzt sich aus seiner Fach-, Methoden-, Sozial- und Eigenkompetenz zusammen.
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