Behandlungspflege LG 1 & 2
Pflegedienste sind neben der Familie der größte und wichtigste Versorger für Pflegebedürftige Menschen in Deutschland, es fehlen aktuell allein in NRW etwa 10.000 Pflegekräfte. Die anfallenden Aufgaben müssen auf viele Schultern verteilt werden um dem Pflegenotstand entgegen zu wirken. Dabei spielen Pflegehelfer LG1+2 (LG = Leistungsgruppe) eine wichtige Rolle. Pflegehelfer sollen bei den Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld alle Leistungen erbringen, die erforderlich sind und finanziert werden. Dazu gehören u.a. Entlastungsleistungen (§45b SGB XI), Körperpflege (SGB XI), Behandlungspflege (SGB V, LG1+2) und Serviceleistungen – kurz alle Leistungen, die es dem Kunden ermöglichen, so lange wie möglich zu Hause zu leben.