Academy - Gesundheitswesen - Physiotherapeut
Physiotherapeut
Ausländische Fachkräfte, welche in Deutschland als Physiotherapeuten erwerbstätig werden möchten, erhalten in der Regel einen Defizitbescheid nach § 17a Aufenthaltsgesetz. Dieser kann durch einen Anpassungslehrgang ausgeglichen werden. Der Anpassungslehrgang führt dann zur Erlangung der Berufsbezeichnung „Physiotherapeutin/Physiotherapeut“ und damit zu einer Berufserlaubnis.
Physiotherapeuten und -therapeutinnen behandeln vor allem Menschen, deren körperliche Bewegungsmöglichkeiten altersbedingt oder aufgrund einer Krankheit, Verletzung oder Behinderung eingeschränkt sind. Auch vorbeugende Therapiemaßnahmen führen sie durch
Voraussetzungen
Voraussetzung ist ein Defizitbescheid nach § 17a Aufenthaltsgesetz
Unterrichtsform
Hybridunterricht mit fachqualifizierten Dozenten im Tagespendelbereich Bonn
Seminarkosten und Förderung
Staatliche Förderung möglich, lesen Sie hier mehr Informationen
Dauer
1.000 UE theoretischer und fachpraktischer Unterricht in 25 Wochen 800 UE praktischer Einsatz am Patienten in einer medizinischen Einrichtung in 16 Wochen
Abschluss
Abschlusszertifikat
Termin
10.01.2022